Monteurzimmer - Gästezimmer in 63546 Hammersbach Nähe Frankfurt/MainHier können Sie TräumenHinweise und Nutzungsregeln Gästewohnung in Hammersbach Liebe Gäste! Wir begrüßen Sie herzlich in unserer Gästewohnung. Wir haben uns bei der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass es Ihnen gefällt und Sie eine schöne Zeit hier verbringen werden. In der nachstehenden Hausordnung beschreiben wir Ihnen nun, wie wir uns den Umgang mit Ihrem Ferienquartier und dessen Inventar vorstellen. Entschuldigen Sie bitte, dass diese Ordnung auch diverse Punkte enthält, die eigentlich selbstverständlich sind. Außerdem haben wir zu unserer Entlastung und aus gegebenem Anlass einige Regeln einführen müssen, von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden werden. Durch ein ordentliches behandeln der Unterkunft helfen Sie uns, dass wir auch in Zukunft unsere Mietpreise aufrecht erhalten können. Allgemein: Sollten Sie Hilfe brauchen oder Irgendetwas an der Einrichtung vermissen - informieren Sie uns bitte umgehend. Nur so können wir eventuelle Unzulänglichkeiten schnell beheben. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zum Objekt oder für Informationen zu Ausflugtipps u.ä. zur Verfügung. Sämtliche Dinge die sich in der Ferienwohnung befinden oder dazu gehören, dürfen und sollen von den Gästen genutzt werden. Bitte gehen Sie mit den Dingen in und um das Haus sorgsam um. Niemand wird absichtlich Sachen in der Unterkunft beschädigen, es kann jedoch jedem passieren, das einmal etwas kaputt geht. Wir freuen uns, wenn Sie uns den entstandenen Schaden mitteilen und wir nicht erst nach Ihrer Abreise bzw. wenn die nächsten Mieter eingezogen sind, den Schaden feststellen. Die Mieter haften für Beschädigungen, soweit Sie, Ihre Mitreisenden oder Gäste diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten haben. Hier sind aber nicht Kleinigkeiten, wie z.B. ein zerbrochenes Glas gemeint. Dinge des täglichen Lebens (Lebensmittel, Toilettenpapier usw.) müssen vom Mieter besorgt werden. Ferner ist die Wohnung vom Mieter sauber zu halten.
Küche/Bad:
Speisen bzw. Vorräte sind zu beschriften und können in mitgebrachten Frischhaltedosen oder entsprechenden Behältnissen im Kühlschrank aufbewahrt werden. Dieser Punkt ist zwingend erforderlich damit alle Mieter jeder Zeit die Küche in einem sauberen und einwandfreien Zustand vorfinden !!!
Bitte trennen Sie Ihren Müll in den vorhandenen Behältern (Gelber Sack/Papier/Flaschen/Restmüll). Bei Ihrer Abreise sollte nach Möglichkeit die Küche wieder ungefähr so aussehen, wie Sie vorgefunden haben. In Spülbecken, Waschbecken, Dusche und Toilette dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, o.ä. geworfen bzw. geschüttet werden da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen kann.
Wohnbereich:
Unsere Gästewohnung ist optimal für die jeweils gebuchte Personenzahl ausgelegt. Es ist nicht möglich und auch nicht erwünscht, dass das Quartier für Partys genutzt wird. Möbel aus der Inneneinrichtung sollten nicht ins Freie getragen werden.
Bitte schließen Sie die Fenster, wenn Sie Ihre Wohnung verlassen. Das gilt insbesondere bei ungemütlichem Wetter.
Balkon:
An die Raucher:
Ruhezeiten:
Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft sollten auch außerhalb der Wohnung nach 22 Uhr keine laute Musik gehört oder laute Gespräche geführt werden.
Bezahlung Spätestens bei Schlüsselübergabe ist der Gesamtpreis in Bar an den Schlüsselübergeber zu zahlen (bitte den Betrag passend mitbringen).
Schlüssel-Verlust Bitte geben Sie Ihre Schlüssel nicht aus der Hand. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten (Schließanlage). Aus feuerschutzrechtlichen Gründen befinden sich auf den Türen der Schlaf-Zimmer keine Schlüssel. Sorgfaltspflicht Der Gast hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Alle Fenster sind bei Verlassen des Hauses zu schließen (vor allem auch das Dachfenster), um Einbruch oder Schäden durch Regen/Unwetter zu vermeiden. Die Hausschlüssel sind nicht an Außenstehende weiterzugeben.
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.
Mustertext
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